Mitgliedschaft
Der Beitritt zu unserer Genossenschaft muss schriftlich erklärt werden und frei von Bedingungen sein; dies gilt auch für eine spätere Erhöhung der Geschäftsanteile. In der Beitrittserklärung ist von der beitretenden Person zu erklären, dass sie von der Satzung Kenntnis genommen hat. Die Mitgliedschaft schließt obligatorisch einen Geschäftsanteil von 250 € (Pflichtbeteiligung) zuzüglich 5% Eintrittsgeld (12,50 € pro Anteil) ein; es können jedoch beim Beitritt oder zu einem späteren Zeitpunkt mehrere Geschäftsanteile gezeichnet werden. Mitglied können natürliche und juristische Personen werden. Über die Zulassung der Mitgliedschaft entscheidet der Vorstand, der das neue Mitglied unverzüglich benachrichtigt.
Sowohl das Beitrittsformular als auch die Satzung können auf dieser Webseite unter Downloads / Dokumente eingesehen und herunter geladen werden.
Für den Beitritt und die Mitgliedschaft sind die §§ 15, 15a und 15b des Genossenschaftsgesetzes maßgebend.
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Für den Beitritt und die Mitgliedschaft sind die §§ 15, 15a und 15b des Genossenschaftsgesetzes maßgebend.